Sicher durch die Weihnachtszeit
Ob Adventskranz oder Gesteck mit Teelicht: Kerzenschein verbreitet in der dunklen Jahreszeit besinnliche Stimmung in der Wohnung. Wenn jedoch aus dem romantischen Licht ein richtiges Feuer wird, ist es ganz schnell aus mit der Besinnlichkeit.
,,Jedes Jahr ereignen sich in Deutschland in der Adventszeit zahlreiche folgenschwere Brände, die durch den sorgsameren Umgang mit Kerzen vermieden werden könnten“
Damit es bei Ihnen weiterhin weihnachtlich und besinnlich bleibt haben wir einige Tipps, um sicher durch die Feiertage zu kommen:
Adventsgestecke
- Lassen Sie brennende Kerzen niemals unbeaufsichtigt
- Verwenden Sie eine nicht brennbare Unterlage für das Gesteck
- Befestigen Sie die Kerzen immer in eine standfeste, nicht brennbare Halterung
- Stellen Sie Kerzen nicht in der Nähe von brennbaren Gegenständen oder an einem Ort mit starker Zugluft auf
- Löschen Sie Kerzen an Adventskränzen und Gestecken rechtzeitig, bevor sie ganz heruntergebrannt sind
Weihnachtsbäume
- Verwenden Sie nach Möglichkeit elektronische Kerzen für den Weihnachtsbaum
- Vermeiden Sie leicht brennbare Weihnachtsbaumdekoration
- Stellen Sie den Weihnachtsbaum immer in einen mit Wasser gefüllten Christbaumständer
- Tannengrün trocknet mit der Zeit aus und ist dann umso leichter entflammbar – ziehen Sie solche Brandfallen rechtzeitig aus dem Verkehr
Weitere Informationen
- Kontrollieren Sie vor dem Verlassen des Hauses, ob alle Kerzen gelöscht sind
- Halten Sie immer einen Eimer Wasser oder einen Feuerlöscher (Wasserlöscher) bereit
- In Haushalten mit Kindern und freilaufenden Haustieren achten Sie darauf, dass diese nicht an das offene Feuer gelangen
- Achten Sie bei elektrischen Lichterketten – etwa auf dem Balkon – darauf, dass Steckdosen nicht überlastet werden. Idealerweise sollten auch elektrische Lichterketten nicht in Ihrer Abwesenheit leuchten
- Funktions-Check bei Rauchwarnmeldern durchführen
Im Brandfall bleiben meist nur 120 Sekunden!
Kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch zum Ausbruch eines Feuers, kann die Situation lebensbedrohlich werden. Daher ist es wichtig, gut vorbereitet zu sein, um im Ernstfall schnell und richtig reagieren zu können.
- Bewahren Sie Ruhe.
- Bis zum Eintreffen der Feuerwehr sollte die Zeit für Selbsthilfemaßnahmen genutzt werden, sofern keine Gefahrfür das eigene Leben besteht.
- Unterschätzen Sie niemals die Gefahr, indem Sie glauben, das Feuer allein löschen zu können. Falscher Ehrgeiz ist gefährlich!
- Falls das Feuer nicht selbst gelöscht werden kann:
- Verlassen Sie den Brandraum
- Schließen Sie die Tür zum Brandraum
- Nehmen Sie die Wohnungs- und Haustürschlüssel mit und verlassen Sie das Gebäude
- Setzen Sie den Notruf 112 ab
- Nach Ankunft der Feuerwehr dem Einsatzleiter kurze und sachliche Auskunft geben über: Lage der Brandstelle, Ausdehnung des Brandes, Gefährliche Stoffe, Zugang zum Brandherd, Hinweise auf vermisste und gefährdete Personen
- Details
Hinweise Osterfeuer
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Im Zeitraum von Karfreitag bis zum Ostermontag findet traditionell das Osterfest statt. Vielerorts werden auch in diesem Jahr wieder die sogenannten Brauchtumsfeuer (Osterfeuer) entzündet. Diese finden sich auf organisierten Veranstaltungsflächen aber auch im privaten Bereich wieder. Für die Durchführung solcher Veranstaltungen sind jedoch einige Vorkehrungen zu treffen.
Vor dem Osterfeuer: Wenn Sie ein Osterfeuer entzünden möchten, ist dieses bei der Stadt-oder Amtsverwaltung im Vorwege anzuzeigen. Ausgenommen sind hiervon selbstverständlich kleinere Feuer wie ein Lagerfeuer oder auch der Feuerkorb.
Zuständig für die Anmeldung ist nicht Ihre örtliche Feuerwehr oder der Notruf 112!
Der Notruf 112 ist keine Veranstaltungshotline - Die Leitstelle nimmt keine Anmeldungen für Osterfeuer entgegen! In den vergangenen Jahren sind in der Leitstelle vermehrt telefonische Anfragen zu Osterfeuerveranstaltungen eingegangen. "Viele Anrufer wollten ihre privaten Osterfeuer anmelden. Wir bitten alle, die ein privates Osterfeuer veranstalten wollen, sich vorher bei der örtlichen Ordnungsbehörde zu informieren und nicht die Leitstelle anzurufen", erläutert der Leiter der Kooperativen Regionalleitstelle West, Stephan Bandlow. "Bei diesen Anrufen handelt es sich nicht um Notrufe. Dies kann dazu führen, dass Notrufe von Menschen, die sich wirklich in Not befinden, nur verzögert bearbeitet werden können und dadurch Hilfeleistungen verspätet bereitgestellt werden können", weist Bandlow weiter auf die Gefahren des Missbrauchs der Notruf-Nummer hin.
Was darf verbrannt werden?
Sie dürfen ausschließlich unbehandeltes Holz und Gartenabfall im Maß (trockene Zweige, Äste etc.) verbrennen Behandeltes Holz, Kunststoffe, Farbreste, Altöle, Lösungsmittel, Gummireifen oder auch Dachpappen setzen bei der Verbrennung hochgiftige und gesundheitsschädliche Gase frei! Auch das anzünden mit Benzin birgt nicht nur Gefahren, sondern ist auch für die Umwelt schädlich, da Teile des Anzünders in den Boden gelangen können und somit die Gefahr einer Verseuchung des Grundwassers besteht. Alternativ nutzen Sie hierfür getrocknetes Stroh.
Brennmaterial darf im Zeitraum 01.03-30.09 nicht geschnitten werden um Knicks, Bäume, Hecken, Büsche zu schonen (Bundesnaturschutzgesetz)
Sorgen Sie für ausreichend Brandschutz!
Der Abstand zu Gebäuden sollte mindestens 100m betragen, zu Reetgedeckten Häusern 200m und mehr. Ebenfalls ein ausreichender Abstand (200-300m) muss zu verkehrsreichen Straßen und Bahnlinien aufgrund möglicher Rauchentwicklung gehalten werden. Feuerwehrzufahrten dürfen keinesfalls durch abgestellte PKW oder Partyzelte verstellt werden. Eine freie Durchfahrt für Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei muss ständig gewährleistet sein.
Untergrund: Entzünden Sie ihr Osterfeuer am besten auf einem sandigen oder versiegelten Boden. Die Bodendecke auf Wiesen, Hängen und an Böschungen darf nicht abgebrannt werden! Ist dieses nicht möglich sollte im Vorwege der Boden ausreichend gewässert werden.
Während des Osterfeuers:
- Es dürfen keine Gefahren für die Nachbarschaft entstehen. Achten Sie als Verantwortlicher während des Abrennens ständig auf das Feuer und die am Feuer stehenden Personen (besonderes Augenmerk auf Kinder und Alkoholisierte Personen).
- Kurz vor dem Entzünden des Feuers sicherstellen, dass sich keine Tiere in den Holzstößen verirrt haben. Ein ggf. umschichten der Holzstöße könnte verhindern, dass das Feuer für die Lebewesen zu einer tödlichen Falle wird.
- Kühlen Sie kleinere Verbrennungen sofort mit Wasser: Maximal zehn Minuten lang (Leitungswassertemperatur 10 bis 20 Grad Celsius). Löschen Sie großflächige Verbrennungen und auf der Haut haftende Substanzen primär ab. Alarmieren Sie sofort den Notarzt über die Notrufnummer 112.
- Überprüfen Sie immer wieder die Zufahrten: Im Notfall zählen Sekunden.
- Die Glut ist am Ende vollständig abzulöschen und es ist sicherzustellen, dass sich diese nicht wieder selbstständig entfacht! Verlassen Sie erst im Anschluss und als letzter den Abbrandplatz!
Sollte Ihnen Ihr Feuer außer Kontrolle geraten, so zögern Sie nicht, sofort die Feuerwehr über die Notrufnummer 112 zu alarmieren. Die Feuerwehren sind auch über Ostern rund um die Uhr einsatzbereit.
Sollte es zu einem Einsatz von Feuerwehr und Polizei kommen:
So obliegt die Entscheidung zur Weiterführung beider. Hierbei wird beurteilt, ob eine weitere Gefährdung ausgeschlossen werden kann und die Veranstaltung weitergeführt wird.
Am Tage nach dem Osterfeuer:
Im Sinne aller ist der Abbrandplatz entsprechend der Vorgaben der Genehmigungsstelle zu reinigen.
Weitere Hinweise zum Verbrennen und schneiden von Pflanzenabfall:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/V/Presse/PI/2021/0521/210504_PI_Pflanzenabfall.html